Für Auszubildende im Landkreis Würzburg
Kostenlos zur Berufsschule
Grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse ihren Fahrschein zur Schule selbst bezahlen. Bei Auszubildenden besteht darüber hinaus das Problem, dass der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule nicht immer in einer Gemeinde liegen. Eine normale Zeitkarte für Schüler und Azubis des Verkehrsverbundes VVM kann daher nicht für beide Wege genutzt werden.
Aus diesem Grund werden unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Infoblatt) für Auszubildende, die im Landkreis Würzburg wohnen, die Kosten für die Fahrt zur Berufsschule durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übernommen.
Hier können Sie sich das Infoblatt durchlesen:

Den Antrag für die APG-Auszubildendenförderung finden Sie hier:
(ACHTUNG: Für die Erstattung ist eine Jahresfahrkarte zum Ausbildungsbetrieb zwingend notwendig! Es werden nur die zusätzlich gekauften Fahrkarten zur Berufsschule erstattet!)


Ihr Ansprechpartner
Frau Johanna Kraus
Schulwegkostenfreiheit Landkreis Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
E-Mail schreiben