Für Auszubildende im Landkreis Würzburg

Kostenlos zur Berufsschule

Grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse ihren Fahrschein zur Schule selbst bezahlen. Bei Auszubildenden besteht darüber hinaus das Problem, dass der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule nicht immer in einer Gemeinde liegen. Eine normale Zeitkarte für Schüler und Azubis des Verkehrsverbundes VVM kann daher nicht für beide Wege genutzt werden.

Aus diesem Grund werden unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Infoblatt) für Auszubildende, die im Landkreis Würzburg wohnen, die Kosten für die Fahrt zur Berufsschule durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übernommen. 

Hier können Sie sich das Infoblatt durchlesen:

Infoblatt_Azubi-Ticket_Stand 19.01.2023 Infoblatt_Azubi-Ticket_Stand 19.01.2023, 383 KB

Den Antrag für die APG-Auszubildendenförderung finden Sie hier:

(ACHTUNG: Für die Erstattung ist eine Jahresfahrkarte zum Ausbildungsbetrieb zwingend notwendig! Es werden nur die zusätzlich gekauften Fahrkarten zur Berufsschule erstattet!)

Antrag_APG-Auszubildendenförderung_01.01.20122-31.12.2022 Antrag_APG-Auszubildendenförderung_01.01.20122-31.12.2022, 423 KB
Antrag_APG-Auszubildendenförderung_01.01.2023-31.12.2023 Antrag_APG-Auszubildendenförderung_01.01.2023-31.12.2023, 423 KB