Schüler/innen ab der 11. Klasse und Auszubildende
Anspruch auf eine anteilige Fahrtkostenerstattung ab der 11. Jahrgangsstufe haben
- Gymnasiasten der Oberstufe
- Berufsfachschüler und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11 (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
- Fachoberschüler
- Berufsoberschüler
- Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen,
vorausgesetzt ihr Schulweg ist länger als 3 km und sie besuchen die nächstgelegene Schule für Ihren Ausbildungsweg.
Sie müssen ihre Fahrkarte selbst besorgen und sie aus eigener Tasche bezahlen. Jedoch können sie am Ende des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Hier ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 320,00 Euro pro Schüler/in und Schuljahr bzw. 490,00 Euro pro Familie und Schuljahr selbst zu tragen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Antragsformular.
Den Fahrtkosten-Erstattungsantrag für das Schuljahr 2023/2024 finden Sie hier zum Download:
Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung_2023_2024, 863 KB
Ausnahmen:
Anspruch auf vollständige Fahrtkostenerstattung ab der 11. Jahrgangsstufe haben:
- Unterhaltsleistende, die Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.
- Unterhaltsleistende oder Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder auf Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz haben.
- Schülerinnen und Schüler bei denen eine dauernde Behinderung vorliegt.
Ihr Ansprechpartner
Frau Karin Ort
Schulwegkostenfreiheit Stadt Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
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Frau Johanna Kraus
Schulwegkostenfreiheit Landkreis Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
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