Pkw-Anerkennung

Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, …) können Sie bereits zu Schuljahresbeginn prüfen lassen, ob eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten vorliegt.

  • Es liegt eine andauernde Behinderung vor, die die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Schulbusses nicht nur vorübergehend nicht zulässt.
  • Eine öffentliche Verkehrs- bzw. Schulbusverbindung ist teilweise bzw. auf der ganzen Strecke nicht gegeben.
  • Die Hinfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel muss schon vor 5.30 Uhr angetreten bzw. die Rückfahrt kann erst nach 23.00 Uhr beendet werden.
  • Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, mit dem privaten Kfz verringert sich aber die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens 3 Tagen pro Woche um jeweils mehr als 2 Stunden.
  • Der Einsatz eines privaten Kfz ist insgesamt wirtschaftlicher.

Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass eine Zusage der Übernahme der Pkw-Kosten erst nach Prüfung des Antrages auf Anerkennung eines privaten PKW erfolgen kann. Aufgrund der Vielzahl der zu Schuljahresbeginn eingehenden Anträge nimmt die Prüfung viel Zeit in Anspruch und kann daher nicht sofort erfolgen. Den Antrag zur Pkw-Anerkennung finden Sie hier:

Antrag-auf-PKW-Anerkennung 2024 Antrag-auf-PKW-Anerkennung 2024, 178 KB

Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, können auch für die vergangene Zeit ab Schuljahresbeginn keine Kosten übernommen werden. Eine Nutzung des privaten Verkehrsmittels vor der Prüfung dieses Antrages durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg bei Schülern, die im Landkreis Würzburg wohnen bzw. durch die Stadt Würzburg bei Schülern, die im Stadtgebiet Würzburg wohnen, erfolgt daher auf eigenes Risiko.

Den Erstattungsantrag bei PKW-Nutzung stellen Sie ebenfalls bis zum 31. Oktober für das vorausgegangene Schuljahr. Der Anspruch entfällt, sollte die Frist nicht eingehalten werden. Den Antrag zur Kostenerstattung bei der Pkw-Nutzung finden Sie hier:

Erstattungsantrag für Pkw IV Erstattungsantrag für Pkw IV, 117 KB

Ihr Ansprechpartner

Frau Karin Ort

Schulwegkostenfreiheit Stadt Würzburg

Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg

0931 45280-18
E-Mail schreiben

Frau Johanna Kraus

Schulwegkostenfreiheit Landkreis Würzburg

Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg

0931 / 452 80 16
E-Mail schreiben