Allgemeine Geschäftsbedingungen APG-Beratungscenter

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbindungen (AGB) zum Erwerb von Fahrkarten im APG-Beratungscenter (VVM-Fahrscheine, Chipkarte Deutschlandticket)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg („APG“) ist Vertriebspartner im Verkehrsverbund Mainfranken. Ihr Vertragspartner ist die Gesamtheit aller im VVM tätigen Verkehrsunternehmen mit einer Linienverkehrsgenehmigung. Diese werden wiederum vertreten durch die Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM), in deren Namen APG – Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg tätig wird.

2. Darüber hinaus vertreibt die APG das Deutschlandticket-Abonnement über Chipkarten.

3. Die APG hat das Recht, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Die beabsichtigten Änderungen werden rechtzeitig unter www.apg-info.de angekündigt. Widerspricht der Nutzer diesen Änderungen nicht innerhalb der einmonatigen Ankündigungsfrist schriftlich oder per Email (beratung@apg-info.de), gelten diese mit Ablauf der Ankündigungsfrist als genehmigt. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung dieser Vertragsbedingungen, kann die APG innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages des Widerspruchs, kündigen.

4. Änderungen von Adressen und Kontoverbindungen hat der Abonnent unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

II. VVM-Abonnements

1. Im Jahresabonnement werden Abo-Karten ausgegeben. Die Ausgabe der Fahrscheine erfolgt in der Geschäftsstelle der APG oder per Postversand.

2. Die Laufzeit des Abonnements beträgt 12 Monate, beginnend mit dem ersten Gültigkeitstag der Fahrkarte. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

3. Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats. Der fällige Teilbetrag wird jeweils am 15. eines Monats bis auf Widerruf abgebucht. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, buchen wir am darauffolgenden Werktag ab. Bei abweichendem Kontoinhaber und Besteller haften diese gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung.

4. Der Jahresfahrpreis wird in 12 Monatsteilbeträgen abgebucht. Bei Preisänderung werden Teilbeträge ab dem allgemeinen Änderungszeitraum entsprechend angepasst. Voraussetzung für die Gewährung des Jahresabonnements ist, dass das Abonnement jeweils 12 aufeinander folgende Monate benutzt bzw. bezahlt wird.

5. Endet das Abonnement vor Ablauf eines 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den Zeitraum der Inanspruchnahme (Anzahl der Monate) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsbeitrag im Jahresabonnement und dem Preis nach dem Normaltarif nacherhoben. Nachlässe können hierbei nicht gewährt werden. Dies gilt nur in den ersten zwölf Monate des Abonnements.

6. Für den Erwerb des 365-Euro-Tickets VVM gelten die Tarifbestimmungen der VVM GmbH in der jeweils gültigen Fassung. Da das APG-365-Euro-Ticket („165-Euro-Ticket“) auf dem 365-Euro-Ticket VVM basiert, gelten auch die jeweiligen Tarifbestimmungen der VVM GmbH. Eine Ratenzahlung kann beim APG-365-Euro-Ticket nicht angeboten werden.

7. Für das 365-Euro-Ticket VVM/APG-365-Euro-Ticket werden eine Stammkarte und entsprechende Wertmarken ausgegeben. Die Ausgabe der Fahrscheine erfolgt in der Geschäftsstelle der APG oder per Postversand.

8. Der VVM hat das Recht, den Jahresfahrpreis entsprechend der Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch unterjährig anzupassen. Bei einer Erhöhung oder Verringerung der monatlichen Beträge sowie bei Nachberechnungen wird der fällige Betrag mindestens 14 Tage vorher über die Medien und unter www.vvm-info.de bekannt gegeben.

9. Kann der (monatliche) Betrag nicht fristgerecht abgebucht werden, wird zunächst der geschuldete Betrag (inkl. Rücklastschriftgebühren) plus eine Mahngebühr von 5 Euro erhoben. Sollte nach dieser Mahnung kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Außerdem ist die Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die APG im Namen des VVM möglich.

10. Für nicht abgefahrene oder nicht ausgenutzte Fahrkarten im Jahresabonnement wird kein Ersatz geleistet, soweit nicht ein besonderer oder nicht vorhersehbarer Fall vorliegt (z.B. Krankheit, Unfall, Tod). Hierfür ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis erforderlich. Bei übertragbaren Karten besteht für verlorene Wertmarken kein Ersatzanspruch.

11. Darüber hinaus gelten die Tarifbestimmungen und die allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM).

12. Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrkarte wird gegen Kostenbeitrag von 30,00 Euro eine Ersatzkarte ausgestellt. Für den Nachdruck einer Stammkarte wird ein Betrag von 5,00 Euro fällig.

III. Deutschlandticket als Chipkarte

1. Die in diesem Abschnitt getroffenen Regelungen gelten für alle von APG – Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg („Unternehmen“) herausgegebenen Chipkarten („eTicket“). Die eTicket-Karte wird als Alternative eines Handytickets (Wallet-Lösung) angeboten.

2. Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschland Tarifverbundes („DTV“) zum Deutschlandticket in der jeweils gültigen Fassung, welche aktualisiert unter dem folgenden Link abrufbar sind: Deutschlandtarif – Tarifbedingungen – Deutschlandtarifverbund

3. Die eTicket-Karte („Nutzermedium“) wird von dem Unternehmen herausgegeben. Das Nutzermedium bleibt im Eigentum des Unternehmens. Der Nutzer hat das Nutzermedium mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um es vor Verlust oder missbräuchlicher Verwendung zu schützen.

4. Aus Sicherheitsgründen ist die Gültigkeit des Nutzermediums (eTicket) auf maximal fünf Jahre begrenzt.

5. Die Ausgabe der eTicket-Karte erfolgt in der Geschäftsstelle der APG oder im Einzelfall per Postversand.

6. Das Deutschlandticket wird nur auf einer eTicket-Karte ausgegeben, wenn das Deutschlandticket mindestens 3 Monate genutzt wird. (Mindestvertragslaufzeit). 

7. Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats. Der fällige Teilbetrag wird in der Regel jeweils zu Beginn des Monats bis auf Widerruf abgebucht. Ggf. kann der Betrag für ein im laufenden Monat gekauftes Tickets im Folgemonat erfolgen.

8. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen, sowie den jeweils gültigen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket und den jeweils vor Ort gültigen Beförderungsbedingungen. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

10. Kann der monatliche Betrag nicht fristgerecht abgebucht werden, wird zunächst der geschuldete Betrag (inkl. Rücklastschriftgebühren) plus eine Mahngebühr von 5 Euro erhoben. Sollte nach dieser Mahnung kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Außerdem ist die Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die APG inklusive Sperrung der eTicket-Karte möglich.

11. Für ein nicht genutztes Deutschlandticket wird kein Ersatz geleistet, soweit nicht ein besonderer oder nicht vorhersehbarer Fall vorliegt (z.B. Tod). Hierfür ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis erforderlich.

12. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.

IV. Bonitätsprüfung im Rahmen der Bestellung

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.

Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

V. Datenschutz

Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung unter Die APG | Datenschutz (apg-info.de) abrufbar

VI. Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht

Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Für den Nutzungszeitraum des Abonnements bis zum Widerruf ist ein zeitanteiliger Wertersatz gemäß den geltenden Tarifbestimmungen zu leisten.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer die

APG - Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (Anstalt des öffentlichen Rechts) Juliuspromenade 40 – 44, 97070 Würzburg,  Fax: 0931 45280-11, E-Mail: beratung@apg-info.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Widerrufsfolgen

Der Nutzer verpflichtet sich, die Ware (Stammkarte und alle Wertmarken) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die APG über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die APG zurückzusenden oder zu übergeben.

Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die Absendung der Waren (Stammkarte und alle Wertmarken) vor Ablauf der Frist von 14 Tagen. Der Nutzer hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen.

Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat die APG dem Nutzer alle Zahlungen, die die APG von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der APG eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet die APG dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erstattungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen.

Hat der Nutzer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der APG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dabei werden je möglichem Nutzungstag vor und einschließlich des Tags der Rückgabe Einzelkarten für zwei Fahrten auf der eingetragenen Relation berechnet. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist abgeschlossen und durch den Nutzer wahrgenommen wurde.

Ihr Ansprechpartner

APG - Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg

Juliuspromenade 40-44
97070 Würzburg

0931 45280-0
0931 45280-11
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