Veröffentlichungen nach der VO Nr. 1370/2007
Nach Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 müssen alle zuständige Behörden (AT) einmal im Jahr einen Gesamtbericht über die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen veröffentlichen.
Veröffentlichung 2021 LK Wü, 212 KBIhr Ansprechpartner
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