Schüler/innen bis zur 10. Klasse
Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit haben alle Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe
- öffentlicher Volks- und Förderschulen
- öffentlicher oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangstufe 10 sowie
- öffentlicher oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr),
die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die gesetzlichen Voraussetzungen finden Sie unter "Wissenswertes zur Schulwegkostenfreiheit".
Es muss jährlich ein Antrag zur Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden.
Den Antrag können Sie hier downloaden:
Aktuelles Schuljahr:
Antrag Übernahme Schulwegkosten 2024-2025, 271 KBIhr Ansprechpartner
Frau Karin Ort
Schulwegkostenfreiheit Stadt Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
E-Mail schreiben
Frau Johanna Kraus
Schulwegkostenfreiheit Landkreis Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
E-Mail schreiben