Schüler/innen bis zur 10. Klasse
Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit haben alle Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe
- öffentlicher Volks- und Förderschulen
- öffentlicher oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangstufe 10 sowie
- öffentlicher oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr)
Es muss jährlich ein Antrag zur Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden.
Den Antrag können Sie hier downloaden:


Ihr Ansprechpartner
Frau Karin Ort
Schulwegkostenfreiheit Stadt Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
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Frau Johanna Kraus
Schulwegkostenfreiheit Landkreis Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
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