Schüler/innen bis zur 10. Klasse

Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit haben alle Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe

  • öffentlicher Volks- und Förderschulen
  • öffentlicher oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangstufe 10 sowie
  • öffentlicher oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr),

die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die gesetzlichen Voraussetzungen finden Sie unter "Wissenswertes zur Schulwegkostenfreiheit".

Es muss jährlich ein Antrag zur Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden.

Den Antrag können Sie hier downloaden:

Aktuelles Schuljahr: 

Antrag Übernahme Schulwegkosten 2024-2025 Antrag Übernahme Schulwegkosten 2024-2025, 271 KB

Ihr Ansprechpartner

Frau Karin Ort

Schulwegkostenfreiheit Stadt Würzburg

Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg

0931 45280-18
E-Mail schreiben

Frau Johanna Kraus

Schulwegkostenfreiheit Landkreis Würzburg

Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg

0931 / 452 80 16
E-Mail schreiben