
Wissenswertes zur Schulwegkostenfreiheit
Voraussetzungen
Um einen Beförderungsanspruch geltend machen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Schüler besucht die nächstgelegene Schule. Dies ist diejenige Schule der vom Schüler gewählten Schulart, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Es besteht eine Beförderungspflicht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule.
- Der Schulweg des Schülers der Jahrgangsstufe 1 bis 4 ist länger als 2 km/ der Schulweg des Schülers der Jahrgangsstufe 5 bis 10 ist länger als 3 km.
Ausnahmen:
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
Liegt der Schulweg unterhalb der oben genannten Kilometergrenzen, ist jedoch nach Überprüfung durch den Aufgabenträger besonders beschwerlich oder gefährlich, kann die Beförderung ebenso übernommen werden.
Gesetzliche Regelungen
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und durch die Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Dort erhalten Sie Informationen über die gesetzlichen Grundlagen, Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren.
Datenschutzhinweis
Hiermit erhalten Sie Informationen zum Schutz Ihrer Daten, die uns für die Bearbeitung auf Kostenfreiheit des Schulweges mitgeteilt wurden.
1. Datenumfang (sofern angegeben):
Folgende Daten haben Sie uns mitgeteilt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Umzug von, Umzug ab, neue Straße, neuer Wohnort, Schulwechsel von bzw. ab, Ausbildungszweig, Jahrgangsstufe, behindert, Kinder 3 +, Asylbewerber, Sozialhilfe/ALG II. Diese werden je nach Zuständigkeit durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg oder der Stadt Würzburg erhoben, verarbeitet und gespeichert.
2. Zweck der Erhebung:
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und die Stadt Würzburg sind für die Durch-führung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes im Landkreis und im Stadtgebiet Würzburg zuständig. Für die Entscheidung, ob Ihrem Antrag auf Schulwegkostenfreiheit stattgegeben werden kann, ist die Angabe, die Speicherung und die Verarbeitung der abgefragten Daten zwingend erforderlich.
3. Datenverarbeitungsdauer:
Die Daten werden nach Abschluss des Antragsverfahrens 7 Jahre zu Archivzwecken gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Kammeralistik beträgt 6 Jahre. Die Anträge werden für Schuljahre gestellt (September bis Juli), weshalb die Unterlagen 7 Jahre gespeichert werden müssen.
4. Datenempfänger:
Datenempfänger sind das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und die Stadt Würzburg, da diese im Rahmen der Durchführung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes kooperieren. Die Daten werden zudem an folgende Dritte, je nach Zuständigkeit, weitergegeben: Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV), Omnibusverkehr Franken (OVF) und Verkehrsgemeinschaft Main-Tauber (VGMT), Deutsche Bahn (DB), Schmidt-Busreisen (Inh. Heidemarie Schmidt-Pregitzer), private oder soziale Verkehrsunternehmen (Einzelbeförderungen aufgrund einer dauernden Behinderung), Gesundheitsamt Würzburg (bei Notwendigkeit im Einzelfall). Dies ist erforderlich weil, von dort die Ausstellung der Fahrkarten erfolgt.
5. Auskunftsrecht:
Sie haben jederzeit das Recht, über Ihre personenbezogenen Rechte Auskunft zu erlangen. Dieses Recht umfasst unter anderem die Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Empfänger, denen die Daten offengelegt werden, die geplante Dauer, für die die Daten gespeichert werden, die Rechte auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Ihr Widerspruchsrecht sowie das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde.
6. Recht auf Berichtigung:
Sie haben jederzeit das Recht, vom Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg bzw. der Stadt Würzburg die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten zu verlangen. Dies beinhaltet auch das Recht auf Vervollständigung von unvollständigen Daten.
7. Recht auf Löschung:
Sie haben das Recht, die unverzügliche Löschung der Sie betreffenden Daten zu verlangen, wenn die erhobenen oder verarbeiteten Daten für den angegebenen Zweck nicht mehr notwendig sind, Sie eine eventuell abgegebenen Einwilligungserklärung widerrufen und keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht, Sie berechtigt Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg bzw. die Stadt Würzburg sind nicht verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, soweit die Verarbeitung erforderlich ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verbindlichkeit, zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für statistische Zwecke, soweit das Recht auf Löschung voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
8. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird und zwar für eine Dauer, die es dem Kommunalunternehmen bzw. der Stadt Würzburg ermöglicht, die Richtigkeit Ihrer Daten zu überprüfen, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung Ihrer Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung Ihrer Daten verlangen, das Kommunalunter-nehmen bzw. die Stadt Würzburg Ihre Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, sowie wenn Sie Widerspruch im Sinne der Nummer 9 gegen die Verarbeitung eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe gegenüber Ihnen überwiegen.
9. Widerspruchsrecht:
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen. Dies gilt jedoch nur in dem Fall, in dem die Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Kommunalunternehmen übertragen wurde, verarbeitet oder wenn die Verarbeitung der Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Kommunalunter-nehmens oder eines Dritten erforderlich ist. Wenn Sie berechtigt Widerspruch eingelegt haben, verarbeitet das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg bzw. die Stadt Würzburg die Daten nicht mehr, es sei denn, sie können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten von Ihnen überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Sie haben weiterhin ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, die zu statistischen Zwecken erfolgt, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
10. Widerrufsrecht:
Falls die Verarbeitung auf einer Einwilligung Ihrer Seite aus beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt von diesem unberührt. Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Widerrufs eine Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen kann.
11. Beschwerderecht:
Sie haben jederzeit das Recht, bei der Aufsichtsbehörde (Regierung von Unterfranken) Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstößt.
Für Fragen und zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie sich an folgende Personen wenden:
Datenschutzbeauftragter des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg:
Zeppelinstraße 67, 97074 Würzburg, E-Mail: datenschutz@kommunalunternehmen.de
Dominik Stiller, Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Juliuspromenade 40 - 44, 97070 Würzburg
Datenschutzbeauftragte der Stadt Würzburg:
Behördliche Datenschutzbeauftragte, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg, Tel. 0931/37 0, E-Mail: datenschutz@stadt.wuerzburg.de
Ihr Ansprechpartner
Frau Karin Ort
Schulwegkostenfreiheit Stadt Würzburg
Juliuspromenade 40-44
97070 Würzburg
E-Mail schreiben
Frau Katja Jung
Schulwegkostenfreiheit Landkreis Würzburg
Juliuspromenade 40 - 44
97070 Würzburg
E-Mail schreiben